EU-Maschinenverordnung Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ab. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027 un
15.07.2026 22:00 – 15.07.2026 22:00
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695,00 € exkl. MwSt.
Kursinhalt
Wichtige Eckdaten zur EU-Maschinenverordnung
• Direkte Geltung: Als Verordnung muss sie nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden, was die Rechtsauslegung EU-weit vereinheitlicht.
• Cybersicherheit: Neue Vorgaben zum "Schutz gegen Korrumpierung". Maschinen müssen so konstruiert sein, dass unbefugte Verbindungen oder Software-Manipulationen die Sicherheitsfunktionen nicht gefährden.
• Wesentliche Veränderungen: Es gibt klarere rechtliche Definitionen, wann eine Modifikation an einer Bestandsmaschine als "wesentliche Veränderung" gilt und somit eine neue CE-Zertifizierung erfordert.
• Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen dürfen digital bereitgestellt werden. Ein gedrucktes Exemplar muss auf Kundenanfrage dennoch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
• Erweiterte Pflichten: Die Verantwortlichkeiten für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) wurden deutlich präzisiert und verschärft.