Das Hinweisgeberschutzgesetz jetzt praxisgerecht und erfolgreich im Mittelstand umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das in den nächsten Wochen verabschiedet wird, wird den Mittelstand direkt betreffen. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umsetzen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen aus dem HinSchG drei Monate nach in Kraft treten erfüllt haben.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie diese pragmatisch umsetzen können.

Beschreibung

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG), wird demnächst von dem Deutschen Bundestag verabschiedet.  Mit diesem Gesetz wird geregelt, welche Maßnahmen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zum Schutz der Hinweisgeber umsetzen müssen.

Welche Unternehmen betroffen sind

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, Kommunen und öffentlich-rechtliche Beschäftigungsgeber haben die Anforderungen aus dem HinSchG innerhalb von drei Monaten ab dem Inkrafttreten des Gesetzes umzusetzen.

Private Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben die Anforderungen aus dem HinSchG bis zum 17. Dezember 2023 umzusetzen.

Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Hinweisgeberschutzgesetz auf ALLE Organisationen anzuwenden ist, die mehr als 50 Mitarbeitende haben.

Zielgruppen:
Mitarbeitende und Leitende der Rechts - und Compliance Abteilung, des Projektmanagements, mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragte Personen sowie das Management des Unternehmens.

Jeder TN erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Das Seminar eignet sich als Nachweis der Fachkunde für „Beauftragte Hinweisgebersystem“

Art der Veranstaltung: Live-Webinar
Termine: Termin auf Anfrage
Preis: 550€ zzgl. MwSt.

Weitere Informationen zum Seminar 

Hinweisgeberschutzgesetz

€ 550,- exkl. MwSt.
  • jetzt praxisgerecht und erfolgreich im Mittelstand umsetzen
  • Teilnahmebescheinigung
  • Live-Webinar